Zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG Gegenstand des Zertifikatskurses ist die zusätzliche Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG. Der Kurs dient der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen nach § 8a BSIG. Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter von Betreibern Kritischer Infrastrukturen sowie deren Dienstleister, die sich auf eine Prüfung nach § 8a BSIG vorbereiten wollen oder die erforderlichen Zusatzinformationen benötigen, um Prüfungen gemäß BSIG durchzuführen. Zertifikatsprüfung Die Prüfung dauert 60 Minuten und umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen aus den folgenden Modulen: Modul 1: Das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG) Modul 2: Die BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) Modul 3: Die Prüfgrundlage Modul 4: Nachweise gemäß § 8a (3) BSIG Lehr- und Prüfungsinhalte Rechtliche Rahmenbedingungen Aufbau und Inhalt des IT-Sicherheitsgesetzes Anwendungsbeispiel aus der BSI-Kritisverordnung Inhalte und Struktur eines branchenspezifischen Sicherheitsstandards Wesentliche Inhalte der Dokumente zur Übermittlung des Prüfungsergebnisses an das BSI Zertifikatsvoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist der Erwerb der notwendigen Kenntnisse in einem in einem Praxisseminar des ISACA Germany Chapters im Umfang von mind. 17 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten. Voraussetzung für die Zertifikatserteilung ist, dass mind. 60% der Prüfungsfragen richtig beantwortet werden. Weiterhin muss der Teilnehmer eine Verpflichtungserklärung akzeptieren, die folgende Punkte umfasst: Geheimhaltung der Prüfungsunterlagen Prüfungsdurchführung und -auswertung nach Vorgaben des ISACA Germany Chapters Registerführung des Zertifikats durch das ISACA Germany Chapter (optional) Die Verpflichtungserklärung wird vom ISACA Germany Chapter bereitgestellt. Zertifikatserteilung Das Zertifikat wird auf Basis der Prüfungsergebnisse vergeben. Die Prüfungsunterlagen werden durch das ISACA Germany Chapter ausgewertet und kontrolliert. Die Teilnehmer erhalten das Prüfungsergebnis sowie bei bestandener Prüfung auch das Practitioner Level-Zertifikat spätestens 20 Werktage nach dem Prüfungstermin per E-Mail zugesandt. Dieses Zertifikat ist Bestandteil der zweiten Stufe im dreistufigen Zertifikatskonzept des ISACA Germany Chapters. Kursteilnehmer erhalten darüber hinaus bei vollständiger Kursteilnahme einen Weiterbildungsnachweis über 19,75 CPE vom ISACA Germany Chapter. Weiterhin wird auf der Internetseite des ISACA Germany Chapters ein öffentliches Zertifikatsregister zur Verifizierung der Echtheit des Zertifikats geführt. Ein Nachweis einer kontinuierlichen Weiterbildung zur Aufrechterhaltung des Zertifikats ist nicht erforderlich. Prüfungswiederholung Bei nicht bestandener Prüfung besteht die Möglichkeit, die Prüfung in der Geschäftsstelle oder online zu wiederholen. Bitte kontaktieren Sie hierfür bei Bedarf die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Das ISACA Germany Chapter erhebt eine Verwaltungsgebühr pro Prüfungstermin und pro Teilnehmer.