Auftragsdatenverarbeitung unter Berücksichtigung von Standards Im Rahmen der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vom 14.08.2009 wurde §11 BDSG sowohl umfangreich um eine detaillierte Aufstellung der vertraglich festzulegenden Fakten als auch um eine (wiederkehrende) Prüfpflicht für den Auftraggeber/die verantwortliche Stelle erweitert. Ob und welche Prüfungen im Detail durchzuführen sind, hängt davon ab, ob es sich bei den durchgeführten ausgelagerten Tätigkeiten um Auftragsdatenverarbeitung (ADV) handelt. Dieser Leitfaden wurde als Praxishilfe durch die Fachgruppe Datenschutz des ISACA Germany Chapter e. V. erstellt und soll Unternehmen, öffentlichen Stellen und Dienstleistern sowie speziell auch den Mitarbeitern aus den Bereichen Interne Revision, ITSicherheit und Datenschutz eine Übersicht über die relevanten Themengebiete und die Abgrenzungen der datenschutzrechtlich erforderlichen Prüfung geben. Details Kategorie: Leitfäden Jahr: 2011 Thema: Datenschutz Herunterladen