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Geschäftsordnung (Expert Group Charter)
für die Fachgruppen des ISACA Germany Chapter,
Berufsverband der IT-Revisoren und IT-Sicherheitsmanager


Präambel
Die Fachgruppen des ISACA Germany Chapter, Berufsverband der IT-Revisoren und IT-Sicherheitsmanager, sind Teilorganisationen des Verbandes und bilden sich aus ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern. Sie teilen die grundsätzlichen Ziele und Regeln des Verbandes.

1. Ziel einer Fachgruppe
Ein Arbeitskreis wird in dem Bestreben gebildet, ein Thema aus dem Bereich der IT-Revision oder IT-Sicherheit in einer definierten Gruppe zu vertiefen und professionell aufzuarbeiten, um ein oder mehrere Arbeitergebnisse zu erzielen.

2. Mitglieder einer Fachgruppe
Nur Mitglieder des Verbandes können ordentliche Mitglieder einer Fachgruppe werden. Die Mitglieder einer Fachgruppe können auch Nichtmitglieder an Arbeiten einer Fachgruppe teilhaben lassen, wenn dies aus fachlichen Gründen zur Verbesserung des Arbeitsergebnisses beiträgt. Diese Fachleute können nicht ordentliches Mitglied einer Fachgruppe werden, unterwerfen sich aber für die Dauer ihrer Mitarbeit den Regularien dieser Geschäftsordnung. Ein Fachgruppenmitglied kann ausnahmsweise ausgeschlossen werden, wenn es die Regeln des Verbandes verletzt oder den Zielen der Fachgruppe zuwider handelt.

3. Leiter einer Fachgruppe
Die oder der Leiter/in einer Fachgruppe wird aus den Reihen der Mitglieder einer Fachgruppe gewählt. Dabei werden demokratische Prinzipien eingehalten. Die Wahlperiode eines Fachgruppenleiters beträgt mindestens ein Jahr. Sie kann sich mit Billigung der Mitglieder stillschweigend verlängern. Bei abgelaufener Wahlperiode kann jedes Mitglied der Fachgruppe die Neuwahl des Leiters verlangen.

Der Fachgruppenleiter

koordiniert die Arbeit seiner Mitglieder,

stimmt sich in allen wesentlichen Fragen mit dem Vorstand ab

beruft Sitzungen ein und sorgt für eine ordnungsgemäße Protokollierung des Sitzungsverlaufs;

führt das Mitgliederverzeichnis und meldet einmal jährlich, ein Monat vor der Mitgliederversammlung, den Stand der Mitglieder an den zuständigen Vorstand;

entscheidet über Aufnahme oder Ausschluss eines Mitglieds; in streitigen Fällen stimmt er seine Entscheidung mit dem Vorstand ab, dabei hat der Vorstand das letztendliche Entscheidungsrecht.

Die Tätigkeit eines Fachgruppenleiters ist beendet:

wenn er nicht mehr nach Ablauf einer Wahlperiode kandidiert,

wenn er durch besondere berufliche oder private Umstände sein Amt nicht weiter ausfüllen kann; in diesem Fall trägt er Sorge für seine Nachfolge und führt sein Amt solange kommissarisch weiter,

ein Fachgruppenleiter kann ausnahmsweise vom Vorstand seines Amtes enthoben werden, wenn er dem Ansehen des ISACA schadet oder gegen ethische Grundsätze des Verbands verstößt.

Die Fachgruppe bestimmt außer dem Leiter der Fachgruppe auch einen Stellvertreter. Ist der Leiter der Fachgruppe aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen zeitweilig nicht in der Lage, die Leitung weiter auszuüben, so tritt der Stellvertreter für diese Zeit in die Pflichten des Leiters ein.

4. Arbeitsergebnisse
Die Arbeitsergebnisse einer Fachgruppe werden in jedem Fall allen Mitgliedern des Verbandes kostenlos zur Verfügung gestellt. In Abstimmung mit dem Vorstand kann auch entschieden werden, ob das Arbeitsergebnis darüber hinaus der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden soll. Eine Verwertung von Arbeitsergebnissen außerhalb des ISACA Germany Chapters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes erlaubt.

Plattformen für die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen sind im Regelfall:

die ISACA Germany Chapter Webseite im öffentlichen oder im Mitgliederbereich;

die nationale Mitgliederzeitschrift „IT Governance“,

die internationale Mitgliederzeitschrift „IS Control Journal“ (erscheint in den USA) Veröffentlichungen von Fachgruppenergebnissen in anderen Organen oder auf anderen Plattformen bedürfen der Abstimmung mit dem Vorstand.

5. Beteiligung der Fachgruppe
Die Fachgruppen beteiligen sich an der Darstellung des Verbandes in der Öffentlichkeit, indem sie z.B. bei Tagungen oder anderen Veranstaltungen dem Vorstand organisatorisch und personell zur Seite stehen.

6. Wertung als Facharbeit
Fachgruppensitzungen, zu denen ein ordnungsgemäßes Protokoll vorliegt, werden als CPE-fähige Facharbeit gewertet, demgemäß werden hierfür CPE-Stunden nach den Regeln des ISACA anerkannt.

7. Beendigung einer Fachgruppe
Eine Fachgruppe ist beendet,

wenn er ein definiertes Ziel erreicht hat, die Mitglieder darin übereinstimmen, dass damit das angestrebte Arbeitsergebnis vorliegt und gemeinsam beschließen, dass eine weitere Fortsetzung der Arbeit nichts mehr zur Zielerreichung beiträgt;

wenn die Mitglieder der Fachgruppe aus beruflichen oder privaten Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre gemeinsame Arbeit fortzusetzen.;

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